Bauliche Voraussetzungen
PV Anlagen sind auf fast allen Dächern möglich. Die Dachlast beträgt bei den meisten Systemen nicht mehr als 12 kg/m². (Die Statik des Gebäudes muss dennoch vom Fachmann überprüft werden. In der Regel gibt es ein Statikgutachten welches Teil der Gebäudebaugenehmigung ist. Nur falls die maximale Traglast fraglich ist muss ein Statiker hinzugezogen werden.)
- Dachausrichtung Süden oder Ost-West (Vorteil Ost-West!)
- Dachneigung optimal 20-40 Grad, aber auch Flachdach mit Aufständerung
- Möglichst verschattungsfreier Standort (auf Schattenwurf durch Bäume und Nachbargebäude achten)
- Dachgauben, Kamine und Antennenanlagen können durch Verschattung der Module den Ertrag mindern
- Flächenbedarf von 6 - 8 m² ergeben ca. 1 kWp
- Eine gute Hinterlüftung der Solarmodule optimiert den Energieertrag der Anlage (optimal bei Aufdachanlagen)
- Dachdeckung und Dachstuhl darf keine Schäden aufweisen
- Asbestzementdächer dürfen nicht bzw. nur mit Sondergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes überbaut werden!
- Eine Baugenehmigung ist nur in Sonderfällen erforderlich (z.B. bei denkmalgeschützten Bauwerken)