Mieten & Vermieten

Das Mietern bzw. Vermieten einer Photovoltaikanlage kommt in Frage, wenn Anlagenbetreiber und Stromnutzer nicht identisch sind. Dann gibt es die Möglichkeit der PV Miete. Der Eigentümer der Anlage verpachtet die Anlage an den Stromnutzer. Der Stromnutzer wird damit Betreiber der Anlage mit allen Rechten und Pflichten. Es wird eine Pacht errechnet, mit der sich die Photovoltaikanlage für den Eigentümer und den Pächter rechnet. Die steuerlichen Pflichten gehen auf den Pächter über.